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Reiseinfos



Notrufnummern

Ambulance Service: 166
Lifeline: 175
Duty Hospitals and Clinics: 106
Aids Help Line: 01-722.22.22
Blood Bank: 01-821.93.91
Poisoning First Aid: 01-779.37.77
Pharmacies: 107 & 102
Open Line for Drug Addiction: 01-361.70.89   
Quelle: griechische Regierung (ohne Gewähr)

Tropeninstitut München
Gesundheit ist auch im Urlaub ein Thema. Besuchen Sie die Seite
http://www.fit-for-travel.de/Reisemedizin/Reiseziele/L0049.htm

Konsularhilfe für Deutsche im Ausland

Was kann eine deutsche Auslandsvertretung für Sie tun?
Wo enden die Hilfsmöglichkeiten?


Deutsche Konsularbeamte

Jährlich unternehmen ca. 40 Mio. Deutsche eine Auslandsreise. Viele von ihnen geraten in Schwierigkeiten, aus denen sie sich aus eigener Kraft nicht befreien können. Die Konsularbeamten unserer Auslandsvertretungen sind gehalten, Deutschen im Ausland Rat und Beistand zu gewähren. Diese Hilfsmöglichkeiten sind einerseits durch das Konsulargesetz vorgegeben, dürfen sich aber andererseits nicht gegen Gesetze des Reiselandes richten.
Tragen auch Sie durch Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten dazu bei, dass Ihnen die Ferien als die schönsten Wochen des Jahres in Erinnerung bleiben. Dieses Faltblatt soll Ihnen einen Überblick geben, was Sie erwarten dürfen und wo die Grenzen der Hilfe liegen. Eine Auslandsvertretung kann
  • bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen.
  • Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zuhause vermitteln.
  • Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung). In Ländern mit langwierigen Überweisungsprozeduren ist auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung möglich.
  • Ihnen bis zum Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat, gegen Rückzahlungsverpflichtung, ein Überbrückungsgeld auszahlen.
  • wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine rückzahlbare Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewähren.
  • im Falle, dass Sie Probleme mit Behörden des Urlaubslandes haben, für Sie vermitteln.
  • Ihnen bei Bedarf einen vertrauenswürdigen Anwalt vor Ort benennen. Dies gilt auch für Übersetzer, Ärzte und Fachärzte.
  • im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen zuhause unterrichten.
  • beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein.
Sollte an Ihrem Urlaubsort keine deutsche Vertretung vorhanden sein, so können Sie sich bei Verlust der Urlaubskasse oder sonstigen Notfällen an jede andere Vertretung eines EU-Landes mit der Bitte um Hilfe wenden. Die Auslandsvertretung kann nicht
  • Führerscheinersatzpapiere oder Personalausweise ausstellen.
  • Ihre Hotelschulden bezahlen.
  • Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren.
  • in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen.
  • für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten.
  • als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden.
  • die extrem hohen Kosten einer Such -und Rettungsaktion übernehmen.
VOR REISEANTRITT VORSORGE TREFFEN
  • Prüfen Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer Personaldokumente .
  • Fertigen Sie Kopien von Pass, Personalausweis und Führerschein.
  • Informieren Sie sich, ob Sie für Ihr Urlaubsland ein Visum vor der Einreise benötigen.
  • Notieren Sie Konto,-Kredit- und Scheckkartennummern, sowie die Telefonnummern Ihrer Bank und Kreditkartenbüros, damit Sie bei Verlust oder Diebstahl sofort eine Sperrung veranlassen können.
  • Denken Sie unbedingt an ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Bei Reisen in Länder der EU und des EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein) beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Auslandskrankenschein (Formular E 111). Ansonsten ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für die Zeit Ihres Urlaubs unbedingt anzuraten.
  • Ein Rettungsflug nach Deutschland kann sehr teuer werden. Eine Rücktransportversicherung deckt diese Kosten ab.
  • Lassen Sie kostbaren Schmuck lieber zuhause im Banksafe.
AM REISEZIEL ANGEKOMMEN ...
  • Meiden Sie nachts unbeleuchtete Straßen.
  • Nehmen Sie, wenn Sie ausgehen, nur soviel Bargeld mit, wie unbedingt erforderlich.
  • Bei einem bewaffneten Raubüberfall ist es in der Regel sicherer, keinen Widerstand zu leisten.
  • Beachten Sie die Regeln und Gesetze Ihres Urlaubslandes. Denken Sie daran, dass Sie sich als Gast in einem fremden Land befinden. Hier gelten die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes, die erheblich von deutschen Gesetzen abweichen können. Manche Taten sind darüber hinaus unabhängig vom Recht des Tatortes nach deutschem Recht strafbar.
  • In der Nähe von militärischen Einrichtungen sollten sie im Zweifel lieber nicht fotografieren oder Ihr Fernglas benutzen. In manchen Staaten gelten auch alle Verkehrs- und Fernmeldeanlagen sowie der grenznahe Raum als "militärische Einrichtungen".
DAMIT SIE GLÜCKLICH HEIM KOMMEN ...
  • Nehmen Sie keine Gegenstände als Andenken mit, die aus gefährdeten Arten freilebender Tiere oder Pflanzen hergestellt wurden. Nähere Auskünfte erteilt das Bundesamt für Naturschutz.

DROGEN

Viele Länder sehen für Drogenvergehen schwerste Strafen vor. Im schlimmsten Fall droht die Todesstrafe. Seien Sie misstrauisch, wenn sie gebeten werden, verschlossene Gepäckstücke oder Päckchen mitzunehmen, deren Inhalt Sie nicht genau kennen.

ALKOHOL

Beachten Sie, dass in manchen Ländern, wie z.B. Skandinavien, USA, Kanada andere Regeln für den Erwerb und Konsum von Alkohol gelten. Machen Sie sich deshalb mit den örtlichen Gepflogenheiten bekannt.

STRASSENVERKEHR

In vielen Ländern werden Verkehrsverstöße mit hohen Geldstrafen geahndet, die oft auf der Stelle gezahlt werden müssen. Ausländische Touristen erfahren keine Sonderbehandlung. Halten Sie sich deshalb genau an die geltenden Verkehrsregeln.

In geschlossenen Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, auf Landstrassen von 80 km/h und auf Schnellstraßen 100 km/h. Verkehrssündern (auch ausländischen Fahrern) drohen für unsere Begriffe drastische Strafen. Auch wer „nur" zu schnell fährt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Polizisten, die eine Armbinde mit der Aufschrift „Tourist Police" tragen, verfügen über Fremdsprachenkenntnisse. Es besteht Anschnallpflicht, die Promillegrenze liegt bei 0,5!

In Griechenland herrscht wie bei uns Rechtsverkehr. Die großen Städteverbindungen und die meisten Küstenstraßen sind gut ausgebaut, wenn auch zum Teil verkehrsreich. In den Bergregionen findet man auf den Hauptverbindungsstrecken gute Straßenverhältnisse vor, während kleinere Straßen eng, kurvig und zum Teil in einem Zustand sind, die vorsichtiges Fahren zur Bedingung machen. Die Griechen fahren durchaus mit südländischem Temperament. Hupen dient nicht nur als Warnsignal, sondern auch zum Gruß von Freunden, auch wenn Hupen innerhalb geschlossener Ortschaften eigentlich verboten ist. Straßenschilder entsprechen der international gebräuchlichen Symbolsprache.

Kommt man nach Griechenland, sollte man sich gleich zu Beginn eine aktuelle (!!!) Straßenkarte jenes Gebietes besorgen, das man befahren will.
Besorgen Sie sich die "Road-Editions" Nr. 3 und 4, um 7,50 Euro etwas teurer als andere Karten, dafür auch recht genau. Road Editions ist ein in Athen ansäßiger Verlag, der in Zusammenarbeit mit dem griechischen militärgeographischen Institut die Karten erstellt. Sie verwenden Schattierungen und Höhenangaben, um die verschiedenen Höhenstufen zu kennzeichnen. Es wird zwischen Schnellstraßen, Autobahnen, asphaltierte Haupt- bzw. Nebenstraßen und Nebenstraßen unterschieden. Weiters sind Strände, Kirchen, Kapellen, Burgen, Festungen, Leuchttürme, archäologische Stätten, ja sogar Weinberge im Gelände sind eingezeichnet. Camper wird auch interessieren, wo es Campingplätze gibt - die sind auch vermerkt (leider nicht die Öffnungszeiten). Orte sind zweisprachig (griechisch / englisch) eingetragen, die Legende ist viersprachig (gr / en / dt / it).

Die Griechen überholen Einspurige in geringem Abstand, schneiden aber nicht. Oft hupen sie, um freundlich auf sich aufmerksam zu machen. Sie lassen sich beim Abbiegen Zeit und warten meist brav, bis man vorbei ist.

Fährt man hinter einem anderen Fahrzeug (oder als MR-Fahrer in einer Gruppe) sollte man viel mehr Abstand halten als in österreichischen oder deutschen Breiten. Plötzliche Bremsmanöver könnten auf den rutschigen Straßen sonst schnell ins Auge gehen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen, doppelte Sperrlinien und Stopp-Schilder sind reine Empfehlungen, solange kein Polizist in der Nähe ist. Die Ankündigungen von Radarüberwachungen sind jedoch kein Gag. Auch bis Griechenland ist dieses lästige Gerät schon vorgedrungen und wird auch tatsächlich eingesetzt.

Permanentes Schielen ist an der Tagesordnung - einmal auf die Fahrbahn, ihre Rillen, Steinschlaglöcher und Bodenwellen sowie die abbröckelnden, hängenden Bankette - andererseits auf die Büsche und Wiesen am Fahrbahnrand, wo immer wieder unbeaufsichtigte Ziegen und wilde Hunde auftauchen, die auch gerne die Fahrbahn überqueren. Daß sie es nicht immer lebend schaffen, sieht man an den vielen Tierkadavern, die in der Sonne verwesen.

Auch die Landschildkröte (in Epirus gibt es etliche davon frei lebend), die wir in Parga eines Morgens entdeckten, hat es nicht auf die andere Straßenseite geschafft, ebenso wie der hübsche Fuchs und die zahllosen Katzen auf der E55.

Ein junger, vorher lange Zeit in Deutschland lebender Grieche mit einer hübschen Suzuki erzählte uns, daß er 8 Monate brauchte, um sich auf die rutschigen Fahrbahnen in Griechenland einzustellen. Wir empfehlen, bei beginnendem Regen besser stehenzubleiben, in Ruhe einen Kaffee zu trinken und den ersten Guß abzuwarten - dann wären die Straßen am gefährlichsten.

Verkehrsbestimmungen:

Gurtanlege- bzw. Sturzhelmpflicht
Telefonieren am Steuer ist ohne Freisprechanlage verboten.
Kinder bis 10 Jahre müssen auf dem Rücksitz befördert werden.
Gelbe Linien an den Straßenrändern sowie das Schild "Vorrangstraße" bedeuten Parkverbot.
Privates Abschleppen ist verboten!
Alkohol am Steuer: Seit Mitte September 2002 ist die Exekutive dazu angehalten, bei Alko-Lenkern sofort den Führerschein und das Fahrzeug einzuziehen.

Höchstgeschwindigkeiten:

Ortsgebiet: Motorräder, PKW mit und ohne Anhänger, Wohnmobil: 50 km/h - alles andere 40 km/h.

Kraftfahrzeug Land-/Schnellstraße in km/h Autobahn in km/h
Motorrad 70 90
PKW 90/110 120
PKW mit Anhänger 80 80
LKW bis 3,5 t 80 90
LKW über 3,5 t 80 80
Autobus 70 70


IM FALLE EINER FESTNAHME


Sollten Sie eines Vergehens beschuldigt werden, ist oft die Festnahme die direkte Folge. Bestehen Sie darauf, die zuständige deutsche Vertretung von Ihrer Festnahme zu unterrichten. Der Konsularbeamte wird umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen, Sie in allgemeiner Form über die Rechtslage informieren, Ihnen im Bedarfsfall Rechtsanwälte benennen und gegenüber den örtlichen Behörden auf einer ordnungsgemäßen Behandlung bestehen. Er kann jedoch nicht Rechtsanwaltshonorare und Kautionen bezahlen oder Erfolgsgarantien für Rechtsanwälte übernehmen.

DIEBSTAHL

Nach einem Diebstahl von Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Diebstahlsmeldung aushändigen. Versicherungen bestehen grundsätzlich auf der Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll.


ARTENSCHUTZ

Beachten Sie die Vorschriften des Artenschutzes, der durch das „Washingtoner Artenschutzabkommen" (WA) geregelt ist. Exotische Souvenirs mögen Sie beeindrucken, doch der Kauf etwa von geschnitztem Elfenbein oder farbenprächtigen Schmetterlingen hinter Glas oder gar zu Souvenirs verarbeiteten Schildkrötenpanzern verstößt gegen den Artenschutz genauso wie gegen die Einfuhrbestimmungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Lassen Sie sich nicht beirren, wenn der Händler Ihnen eine Ausfuhrgenehmigung zeigt. Eine solche kann nur durch die Behörden Ihres Gastlandes ausgestellt werden, und die Einfuhrgesetze in Ihrem Heimatland sind damit nicht außer Kraft gesetzt.


RELIGIÖSE SITTEN UND GEBRÄUCHE

Sie reisen als Gast durch fremde Länder. Achten Sie regionale Gepflogenheiten und Eigenarten, die Ihnen fremdartig erscheinen mögen. Vor allem religiösen Sitten und Gebräuchen sollten Sie mit Toleranz und Rücksicht begegnen. Achten Sie auch auf eine den Umständen angemessene Kleidung während Ihrer Unternehmungen.

FKK ist zwar mittlerweile mancherorts möglich, aber bei Einheimischen nach wie vor nicht gern gesehen. „Oben ohne" wird auch von Griechinnen immer öfter praktiziert. Bitte orientieren Sie sich am Verhalten Einheimischer, wenn Sie sicher gehen wollen.


WEITERE INFORMATIONEN

Das Auswärtige Amt hält für bestimmte Länder, in denen besondere Sicherheitsrisiken bestehen, Reisehinweise bereit, die Sie auf eigens eingerichteten Anrufbeantwortern abhören können. Näheres erfahren Sie unter Telefon 0228 17-0. Hier finden Sie auch weitere Informationen über konsularische Hilfe durch unsere Auslandsvertretungen. Diese Broschüre und viele andere können Sie auch anfordern.

Welche Versicherungen sind zu empfehlen?

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, die Sie vor anfallende Stornokosten schützt, falls Sie die Reise im Falle von Krankheit, Unfall usw. nicht antreten können. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen keinen umfassenden Schutz bei Auslandsreisen bieten, empfehlen wir Ihnen zusätzlich eine separate Auslands-Krankenversicherung.

SHOPPING & SOUVENIRS

Griechenland und alle seine Inseln laden mit zahlreichen großen und kleinen Geschäften in den Städten, touristischen Zentren und in Dörfern im Hinterland, den Straßenständen und bunten Märkten geradezu zu einem Einkaufsbummel ein. Bunte Stoffe zum Selbernähen oder zu fertigen Produkten verarbeitet, Textilien aus Wolle, Korbwaren, Gold- und Silberwaren, Produkte aus Leder, Olivenholzschnitzereien und Kunsthandwerk aus Ton sind beliebte Erinnerungsstücke und Mitbringsel von der schönen Urlaubszeit. So facettenreich das griechische Landschafts- und Inselbild ist, so unterschiedlich sind auch die lokalen Spezialitäten, für die es sich lohnt, als Souvenir mit nach Hause genommen zu werden. Auf den Ionischen Inseln werden Wein und Oliven angebaut, deren Produkte als Souvenirs sehr beliebt sind. Auch Honig, Gebäck, Kräuter, verschiedene Käsesorten und Handarbeiten, wie Stickereien und Häkelspitzen sind begehrte Mitbringsel.


PANNENHILFE

Hier die Telefonnummern der wichtigsten europäischen Pannen-Hilfsdienste. Für Notfälle kann man sich auch die Nummer der deutschen Auslandsauskunft notieren oder ins Handy programmieren, zum Beispiel die der Telekom: 0049-40-11834, die einem in ausländischen Telefonbüchern den Abschleppdienst sucht.

Pannen-Hilfsdienste
BELGIEN 070-244777
DÄNEMARK Falck: 70 10 20 30; DAH 70 10 80 90
FINNLAND Autoliito: werktags (09) 77 47 64 00 Wochenenden und Feiertage: 0200-80 80
FRANKREICH AIT: 0800 08 92 22
GRIECHENLAND ELPA: 104
GROSSBRITANNIEN AA: 0800 88 77 66, RAC: 0800 82 82 82
IRLAND AA: 1800 66 77 88
ISLAND F.I.B.: 5 112 112
ITALIEN ACI: 116
KROATIEN HAK: 987
LUXEMBURG ACL: 45 00 45 1
NIEDERLANDE ANWB: 0800 0888
NORWEGEN NAF: 22 34 16 00
ÖSTERREICH ÖAMTC: 120, ARBÖ: 123
PORTUGAL ACP: 01 942 91 03 (Süden) 02 834 00 01 (Norden)
SCHWEDEN 020 91 29 12
SCHWEIZ TCS: 140
SLOWENIEN AMZ: 987
SPANIEN RACE: 91 593 33 33
TSCHECHISCHE REPUBLIK UAMK CR: 0123
UNGARN MAK: 061 21 22 821 und 088


Today is 19.04.2024 00:34 

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